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Cyclische und lineare Siloxane in silikonbasierten Oberflächenadditiven

Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat in den letzten Jahren einige cyclische Siloxane und jüngst weitere lineare Siloxane als besorgniserregende Stoffe identifiziert. BYK stellt die vollständige Einhaltung gesetzlicher Vorschriften mit regulatorischer Expertise sicher und unterstützt Kundinnen und Kunden in jeder Phase dieser Umstellung. Ziel ist es, sichere Produktalternativen entsprechend den Bedürfnissen des Marktes anzubieten.

Silikonbasierte Produkte können cyclische und lineare Siloxan-Oligomere enthalten, die Auswirkungen auf die Einstufung und Kennzeichnung der Produkte haben können. Seit Juni 2018 hat die ECHA die folgenden cyclischen Siloxane als besonders besorgniserregende Stoffe (substances of very high concern = SVHC) identifiziert: D4 (Octamethylcyclotetrasiloxan, CAS 556-67-2), D5 (Decamethylcyclopentasiloxan, CAS 541-02-6) und D6 (Dodecamethylcyclohexasiloxan, CAS 540-97-6).

Cyclische Siloxane

Die Abteilung Forschung und Entwicklung und die Regulatory-Abteilung von BYK haben sich frühzeitig mit diesen neuen Herausforderungen befasst und aufgereinigte alternative Silikonprodukte mit einem Restgehalt an D4, D5 und D6 von jeweils weniger als 0,1 % entwickelt, um eine sichere Verwendung in jeder Formulierung zu gewährleisten. Was bedeutet „aufgereinigt“? Durch einen zusätzlichen Schritt bei der Herstellung von Silikonen wird der Gehalt an cyclischen D4-, D5- und D6-Siloxanen auf jeweils weniger als 0,1 % reduziert. Somit bietet BYK alternative Additive mit einem Gehalt von weniger als 0,1 % an cyclischen Siloxanen an.

Lineare Siloxane

Die ECHA hat kürzlich neue SVHC-Einstufungen für lineare Siloxane vorgenommen. L3 (Octamethyltrisiloxan, CAS 107-51-7) wurde am 21. Januar 2025 in die EU-REACH-Kandidatenliste der SVHC-Stoffe aufgenommen. L4 (Decamethyltetrasiloxan, CAS 141-62-8) folgte am 25. Juni 2025. Die Einstufung dieser linearen Siloxane basiert auf ihren sehr persistenten und sehr bioakkumulierbaren vPvB-Eigenschaften (vPvB = very persistent and very bioaccumulative).

BYK verfolgt die regulatorischen Entwicklungen genau und hat umfassende analytische Tests für das gesamte Portfolio an silikonbasierten Produkten eingeleitet. Im Vorgriff auf eine mögliche künftige Einstufung von L5 (Dodecamethylpentasiloxan, CAS 141-63-9) und L6 (Tetradecamethylhexasiloxan, CAS 107-52-8) als SVHC wurden auch diese Stoffe in den Prüfumfang aufgenommen.

Infolge der Analyseergebnisse hat BYK u. a. die EU-Sicherheitsdatenblätter für BYK-345, BYK-348, BYK-349, BYK-3455, BYK-3456, BYK-L 9520 und weitere LP-Produkte aktualisiert. Eine erste solche zukunftsorientierte Neuentwicklung – BYK-3459 (eine gereinigte Version von BYK-349) – wurde kürzlich auf den Markt gebracht und ist als Alternative mit reduziertem Gehalt an linearen Siloxanen erhältlich.

BYK geht davon aus, dass die ECHA L5 und L6 für eine zukünftige SVHC-Einstufung bewerten wird, und analysiert vorausschauend sein Produktportfolio auch weiterhin inklusive linearer Siloxane wie L5 und L6, um zukünftigen Anforderungen gerecht zu werden.

News | 17. September 2025

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